Die Wanderarbeiter aus Ostwestfalen & Lippe

Beginn der Auswanderungswelle in Lippe

Emigranten gehen an Bord eines in die USA fahrenden Dampfers (um 1850)
Emigranten gehen an Bord eines in die USA fahrenden Dampfers (um 1850)

Bevor die Massenauswanderung im 19. Jahrhundert einsetzt, fließen die Quellen über eine Auswanderung aus Lippe recht spärlich. Zahlenmäßig ist sie über vage Vermutungen hinaus nicht zu erfassen. Auch der in regelmäßigen Wiederholungen veröffentlichte Regierungserlaß vom 20. Febr. 1680, nach dem es

„denen Unterthanen bei 10 Gfl. Strafe verbothen ist, ohne Erlaubnis sich außerhalb Landes zu begeben und an fremden Oertern zu arbeiten”

bietet keinen Anhaltspunkt für besonders häufig vorgekommene Auswanderung. Er richtet sich vielmehr gegen die beginnende Wanderarbeit.

Am 9. März 1711: „wird den sämtlichen Beamten befohlen, darauf zu achten, daß die jungen Leute auf dem platten Lande, ohne von Beamten erstatteten Bericht und darauf von Hochgräflicher Regierung erhaltener Erlaubnis und Pas, sich nicht nach Holland und Friesland begeben” und am 17. Mai 1765 „wird mit Beziehung auf die erlassenen Edicte befohlen, daß einem angebohrenen Unterthanen nicht freistehen solle, ohne obrigkeitliche Anzeige und dazu erhaltene Special-Erlaubnis und Pas sich außer Landes zu begeben, oder zu gewärtigen, daß er seines Vermögens, kindlichen Anteils und aller Anforderungen nach geschehener Untersuchung verlustig erkant werde; und sollen Drosten und Beamte auch Magisträte und Richter in den Städten die Contravenienten bei der Regierung zur gehörigen Bestrafung anzeigen.”

Art und Tenor dieser Verfügung lassen die Staatsauffassung des fürstlichen Obrigkeitsstaates erkennen, die im Menschen ein Objekt des Staates sieht, der für die wirtschaftliche Blüte und den Reichtum des Landes notwendig ist. Wenn die lippische Auswanderung trotz der schweren Wirtschaftskrisen sowie des Bevölkerungsüberschusses, zahlenmäßig nur die Höhe des Reichsdurchschnittes erreichte, dann ist das der Entwicklung und dem Aufblühen des lippischen Zieglergewerbes im 19. Jahrhundert zu verdanken.

Auswanderung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Als im August 1843 die Lippische Regierung zum erstenmal einen Prospekt des Vereins für Deutsche Auswanderung zugeschickt bekam, in dem der Verein seine Ziele und Absichten bekanntgab, drückte Fürst Leopold den Wunsch „zum gedeihlichen Fortgangs des gemeinnützigen Unternehmens” aus und bemerkte, „dass bislang eine Auswanderungslust in dem hiesigen Lande sich nicht gezeigt hat”.

Aber schon am 16. Januar 1847 sah sich die Regierung veranlasst, in allen Städten und Ämtern anzuordnen, dass in Zukunft genaue Listen und Tabellen über die Auswandernden aufzustellen und am Ende des Jahres nach Detmold zu senden seien. Soweit möglich, sollten darin noch die letzten drei Jahre berücksichtigt werden. Auch Verfügungen über die Ausstellung der Pässe und Anordnungen zum Schutz der Gläubiger wurden in dieser Zeit erlassen.

Noch in den 30er Jahren wurde in einzelnen die Anschauung vertreten, dass man zwar die Armen gern außer Landes ziehen ließ, weil sie nur als Last empfunden wurden, aber Wohlhabendere, die ein Besitztum veräußert hatten, mit ihrem Bargeld ungern scheiden sah.

Als in den 40er Jahren die Massenauswanderung einsetzte, stand man dem neuen Problem erstmal abwartend gegenüber. Die Regierung beschränkte sich auf Verfügungen, die erkennen lassen, daß man das Geschehen totzuschweigen beabsichtigte. Den Agenten wurde streng verboten, in den Heimatblättern Anzeigen und Empfehlungen drucken zu lassen. In Detmold untersagte die Regierung dem Kaufmann Stamm, seine Agentur zur Beförderung der Auswanderer allen Leuten sichtbar durch ein Schild anzuzeigen. Zugleich wurde der Justizcanzleirat Petri angehalten, in Zukunft alle „Empfehlungen von Schiffen und Reisegelegenheiten in dem Regierungsblatt” zu verbieten. Weiter heißt es dort: „Nun muß die Regierung wünschen, daß in vaterländischen Blättern nicht ferner zur Auswanderung verlokkende Briefe und Notizen aufgenommen werden und deren Spalten noch solchen Berichten, welche die Schattenseiten der Auswanderung aufdecken, geöffnet werden.”

Auswanderungsagent (Holzstich von 1883)
Auswanderungsagent (Holzstich von 1883)

Als die Auswanderung jedoch zunahm, sah sich die Regierung in Detmold gezwungen, Gesetze zu erlassen, die den Staat und die zurückbleibenden Bewohner vor Nachteilen schützen sollten. Den Kern des Problems anzurühren vermied sie vorerst noch.

Alle Auswanderer wurden zum Schutze der Gläubiger gezwungen, ihr Vorhaben vier Wochen vorher im Amtsblatt zu veröffentlichen. Es durfte nur solchen Auswanderern die Erlaubnis erteilt werden, die ihre Familienangehörigen, falls solche zurückblieben, für die Zwischenzeit wohlversorgt hatten.

Militärpflichtigen gegenüber war die Regierung besonders scharf und erlaubte Auswanderung nur in seltenen Fällen. Entscheidungen behielt sie sich selbst dann vor, wenn die Betroffenen sich verpflichteten, eine entsprechende Kaution zu stellen. Sie hielt die Ämter wiederholt an, gerade auf diese Personen besonders zu achten, um heimliche Auswanderung zu verhindern.