Ostwestfälisch- & Lippische Hanse

Münzrecht

Herford, Stadt 12 Pfennig
Herford, Stadt 12 Pfennig

Die Verleihung des Münzrechtes ist im modernen Sinne als Wirtschafts-förderungsmaßnahme zu verstehen und zählte zum Kanon der Regalien, also der ursprünglich dem König zustehenden Rechte. Es umfasst eine Reihe von Befugnissen, die das Geldwesen betreffen:

 

- Ausgabe von Münzen und Festsetzung ihres Kurses

- Münzhoheit im eigenen Territorium, also die Gewalt, zu bestimmen, welche Münzen hier zugelassen und welche verboten sind

- Bestimmung von Bild, Metall, Nennwert und Münzfuß, also des Edelmetallgehalts der eigenen Münzen

- Festlegung der Münzstätten

- Treffen von Regelungen über den Münzumlauf und Strafandrohungen für Zuwiderhandelnde

In der frühen Karolingerzeit war dieses Münzregal nahezu vollständig in der Hand des Königs konzentriert.

Ab dem 9. Jahrhundert ging es aber zusätzlich auch an geistliche und weltliche Fürsten über, teils durch königliche Verleihung (Münzprivileg), teils durch "Usurpation" (faktische Aneignung). Im späten Mittelalter galt es als wesentlicher Ausdruck der Landesherrschaft dieser Fürsten und blieb in der Regel bis zum Ende des Alten Reiches bestehen. Ab dem späten Mittelalter erwarben auch (Reichs-)Städte das Münzrecht.

Kaufleute aus Westfalen - Pioniere des Ostseehandels

Kanzlerbrunnen in Lemgo
Kanzlerbrunnen in Lemgo

Auch schon in vorhansischer Zeit gab es internationale Handelsbeziehungen zwischen Ost und West. Im Ostseeraum entwickelte sich im 11. Jh. die zentral gelegene, heute schwedische Insel Gotland zum Knotenpunkt. Neben Russen, Dänen und Schweden waren es v. a. deutsche Kaufleute aus dem westfälischen Raum (namentlich aus Soest), die schon früh enge Handelsbeziehungen zu den Gotländern pflegten. Einige von ihnen nutzten die Insel als Zwischenstation, um von dort aus bis ins ferne Nowgorod zu fahren, wo sie exotische Waren wie Pelze und Wachs einkauften und im Gegenzug heimische Produkte, u. a. Leinen, Tuche und verschiedene Metallerzeugnisse, anboten.

In der Folge ließen sich weitere Händler, darunter auch aus Dortmund und Münster, gleich direkt auf Gotland nieder. So entstand dort zu Beginn des 12. Jh.s eine deutsche Fernhändlergemeinde mit einer starken westfälischen Prägung.

Diese Entwicklungen waren Grundlage für die Gründung der "Gotländischen Genossenschaft" (1161), dem ersten verfassungsgestützten Bündnis von deutschen Kaufleuten, dem sich schon bald weitere Händler anschlossen, und das somit – neben der Gründung Lübecks – die Hansezeit einläutete.