Ostwestfälisch- & Lippische Hanse

Minden "Hansestadt an der Weser"

Krönung von Heinrich dem Löwen und Mathilda. (aus dem Evangeliar Heinrichs des Löwen, um 1188)
Krönung von Heinrich dem Löwen und Mathilda. (aus dem Evangeliar Heinrichs des Löwen, um 1188)

Die Stadt Minden geht auf eine 798 "Minda" genannte altsächsische Fischer- und Furtsiedlung am westlichen Ufer der Weser zurück, wo schon seit vor- und frühgeschichtlicher Zeit wichtige Verkehrswege zusammenliefen. Während der Sachsenkriege, deren Ziel die Christianisierung und Eingliederung der Sachsen in das Fränkische Reich war, gründete Karl der Große um 800 das Bistum Minden. Voraussetzung hierfür war die Existenz einer Kirche und einer "civitas", denn nach kanonischem Recht durfte ein Bischof nur in einer Stadt residieren. Der erste Bischof Mindens, Ercanbert, ließ auf einem kleinen Hügel südlich der Fischerstadt den Dom und die befestigte Domburg errichten.

Der Dom wuchs im Laufe der Jahrhunderte baugeschichtlich von einer einfachen Saalkirche über eine karolingisch-romanische Basilika mit monumentalem Westwerk zur heutigen gotischen Hallenkirche mit romanischem Westriegel. Am 1. Februar 1168 heiratete Heinrich der Löwe nach der Scheidung von seiner ersten Frau die erst zwölfjährige Tochter Mathilde des englischen Königs Heinrich II., der Schwester von Richard Löwenherz. Die Trauung nahm der Bischof Werner von Bückeburg im Mindener Dom vor.

Benediktinerkloster Sankt Mauritius
Benediktinerkloster Sankt Mauritius

Der Dombezirk selber wurde an der Weser angelegt und war in sich abgeschlossen und separat befestigt. Die Weserfurt bildete hier den letzten günstigen Flussübergang bis Bremen, das rund 100 Flusskilometer nördlich liegt. Mehrere Handelsstraßen kreuzten an dieser Stelle den Fluss und begünstigten so den Beginn einer Besiedelung. Zur Sicherung der Furt wurde auf einer Insel der Weserniederung 1024 das Benediktinerkloster Sankt Mauritius durch den Mindener Bischof Bruno von Waldeck gegründet und bestand dort über 400 Jahre. Die Klosteranlage war damit eine der ersten Siedlungen auf dem östlichen Weserufer.

Die Unterstadt

Domburg
Domburg

Bereits 977 verlieh Otto ll., dem Bischof von Minden Markt-, Münz- und Zollprivilegien, welche Heinrich II. 1009 bestätigte. Demnach müssen sich Kaufleute in der Umgebung des Doms niedergelassen haben. Die Domfreiheit mit der Johannisfreiheit, dem Wichgrafenhof, dem Deichhof sowie der angrenzenden Bebauung von Markt, Scharn und Bäckerstraße bildete den größten Teil der hochwassergefährdeten Unterstadt.

Im 10. Jahrhundert entstand eine weitere, ottonisch-salische Kaufmanns- und Marktsiedlung westlich der Domburg, die zum Ausgangspunkt der eigentlichen Stadtentwicklung wurde. Die Grenze zwischen dem Immunitätsbezirk des Doms und der Stadt bildete der Stadtbach. Diese blieb ständig umstritten und wurde zeitweise kaum akzeptiert. Schon 1231 gab es zwischen dem Domkapitel und der Stadt Streitigkeiten, die mit einer Urkunde von 1232 beigelegt wurden, nach der der Bach als Grenze zwischen der Stadt und der Domfreiheit festgelegt wurde.

Der regelmäßige Marktbetrieb zog Handwerk, Handel und Gewerbe an. Die Marien- und Simeonsvorstadt sowie die Fischerstadt entstanden.

Fischerstadt
Fischerstadt

Die Fischerstadt

Deutlich sichtbar ist auf dem alten Stadtplan die abseitige Lage der Fischerstadt. Dieser Stadtteil hat in der Vergangenheit ein besonderes Eigenleben geführt. Es gab ein eigenes Rathaus mit einer eigenen Gemeindeversammlung, eigenem Rat und Bürgermeister. Der Stadtteil war berechtigt, ein eigenes Banner und ein eigenes Siegel zu führen. Sogar über ein eigenes kleines Gefängnis verfügte die Fischerstadt. Die Verbindung zur Kernstadt stellte ein Tor her, das sich ungefähr an der Stelle befand, wo heute die Straße am Fischertor zur Schlagde hinunterführt. Ihren Lebensunterhalt verdienten sich die Fischerstädter als Fischer, Schiffer und Schiffmüller. In der Fischerstadt gab es schon damals einen eigenen Fischmarkt.

Trotz des Eigenlebens war das Schicksal der Fischerstadt eng mit der Gesamtstadt Minden verknüpft.

Die Fischerstadt erschien immer als leichte Beute, doch die Angreifer hatten ihre Rechnung ohne die Tapferkeit der Fischerstädter gemacht. Das bekam besonders 1383 der Graf Erich von Hoja zu spüren, der aus Rache für den Verlust der Burg Diepenau und des Ortes Uchte, die damals noch unbefestigte Fischerstadt anzündete. Trotz des Brandes wurde der Angriff von den tapferen Fischerstädtern abgewehrt. Dieser Überfall war Anlass, die Fischerstadt in die Stadtbefestigung einzubeziehen.

Die Ratsherren

Rathaus
Rathaus

In Minden werden Ratsherren erstmals zum 11. Juni 1244 erwähnt. Sie sind Mindener Bürger, die sich aus der Bürgerschaft durch ihren Reichtum, ihr Image, ihre Kontakte über die Mauern der Stadt hinaus herausheben. Bereits seit 1231 führt die Bürgerschaft der Bischofsstadt ein eigenes Siegel. Die Ratsherren vertreten die Interessen der Bürgerschaft gegenüber dem Stadtherrn: dem Bischof und seinem obersten Verwaltungsbeamten, dem Wichgrafen; sie setzen für alle Mindener Bürger verbindliches Recht; sie schlichten Rechtsstreitigkeiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt; sie verbünden sich mit den Bürgerschaften umliegender und entfernter Städte, auch mit Adligen im Bistum Minden, um notfalls Krieg gegen den bischöflichen Stadtherrn führen zu können. Diese neuen Rechte nutzten sie und begannen einen von der Kirche unabhängigen Handel. Der Gewinn daraus war eine der Grundlagen für die weitere Entwicklung der Stadt.

Rat contra Bischof

Bischofsresiden Petershagen
Bischofsresiden Petershagen

Bis 1301 ist der Rat gegenüber dem bischöflichen Stadtherrn so selbstbewusst geworden, dass er selbst eine Ratswahlordnung erlässt. Weder Bischof noch Wichgraf werden um Zustimmung gebeten. In vielen Städten ringsum ist das ganz anders:

In Lübbecke bestimmt der Mindener Bischof als Stadtherr, in Herford die Äbtissin des Stifts Herford als Stadtherrin mit, wer im Rat sitzen darf.

In Minden ist das Selbstbewusstsein der Bürgerschaft sogar so groß, dass der Bischof es 1306 / 07 vorzieht, seine Residenz nach Petershagen zu verlegen, um der Bürgerschaft auszuweichen. Petershagen blieb auch nach Gottfrieds Tod Residenz der Bischöfe.

Die Bürger schlossen sogar ein Beistandsabkommen mit Adolf von Schaumburg und den Grafen von Hoya, das notfalls auch eine Belagerung von Petershagen vorsah.

Stadtbefestigung und Weserbrücke

Weserbrücke: multimediales, interaktives Stadtmodell
Weserbrücke: multimediales, interaktives Stadtmodell

Der Rat der Stadt suchte ein Recht nach dem andern von den Hoheitsrechten des Bischofs an sich zu ziehen und dem Wichgrafen aus der Hand zu nehmen. Dazu gehörte auch das Recht der Stadtbefestigung. Am 1. Februar 1353 schlossen die Stadt Minden und das Kloster St. Mauritius dazu einen Vertrag um auf dem Grund und Boden des Klosters auf dem Werder, - einer Insel in der Weser vor Minden -, Lehm für Ziegel abzubauen und in dem auf dem Werder errichteten Ziegelhaus zu Ziegeln zu brennen.

Die erste Weserbrücke wurde in einer Urkunde vom 12. Juni 1258 erwähnt. Schon vorher befand sich hier an der Aufweitung des Weserflusses nach dem engen Durchbruch durch die Porta Westfalica eine Furt. Die ersten hier entstandenen Brücken waren aus Holz, später wurden erste Torbogenbrücken aus Stein gebaut. Der Zugang zur Stadt am westlichen Ufer der Brücke wurde durch das so genannte Wesertor geschützt.

Verpachtung von Schiffmühlenplätze

 Schiffmühlen
Schiffmühlen

Anfang des 14. Jahrhunderts übertrug der Bischof der Stadt Minden einen Flussbereich nahe der Weserbrücke vor der Fischerstadt zu freiem Eigentum. Am 28. August 1328 verpachtete der Rat drei Plätze für an der Weserbrücke verankerte Schiffmühlen an Mindener Bürger. Die jährliche Pacht betrug eine Mark und wurde zum Fest des Erzengels Michael am 29. September fällig. Außerdem waren zwei Drittel der ins Netz gegangenen Fische dem Rat abzugeben; das übrige Drittel verblieb den Schiffmüllern zum Verkauf und zum eigenen Verzehr.

Von den Schiffmüllern kann jährlich wechselnd einer vom Rat bestellt werden, der einen Eid schwören muss, dass alle Schiffmüller die vereinbarte Menge Fische beim Rat abliefern. Sollten die Schiffmüller das Recht an den Mühlen während der vereinbarten Nutzungszeit, also während ihrer Lebenszeit, veräußern wollen, so hat der Rat gegenüber anderen Interessenten das Vorkaufsrecht. Sollten die Mühlen aufgrund von Hochwasser zerstört werden, ist der Rat verpflichtet, diese wieder instand zu setzen. Während des Mittelalters lagen an der Weserbrücke in der Regel zwölf Mühlen, und zwar in zwei Reihen zu je sechs Schiffen.

Mitglied der Hanse und des Ladbergener Städtebundes.

Kontorgebäude der Hanse in Antwerpen
Kontorgebäude der Hanse in Antwerpen

Am 22. Mai 1246 kam es zum Abschluss des Ladbergener Städtebunds, der ein Schutzbündnis der Städte Münster und Osnabrück gegen deren Stadtherren darstellt, dem aber auch die Münster und Osnabrück „zugewandten“ Städte Minden, Coesfeld und Herford angehörten. In den Statuten des Bundes bilden die Regelungen über die Sicherheit der Bürger bei Handel, Verkehr und Markt einen Schwerpunkt. Übergriffen des Adels sollen Sanktionen gegen die Täter folgen, Konflikte zwischen den Städten im Bund sollen durch Schiedskommissionen ausgeräumt werden. Der Ladbergener Bund resultiert damit aus der gestiegenen Bedeutung der westfälischen Handelsstädte.

Der Verkehr auf der Weser nahm seit dem 16. Jahrhundert stetig zu. Weizen, Holz, Steine, Kalk, Glas, Eisen, Tonwaren, Leinwand und thüringischer Waid wurden nach Bremen transportiert, um von dort Käse, Butter, Teer, Tran, Seife, Salz, Hering und anderen Fisch heranzuschaffen. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden via Bremen auch Kolonialwaren wie Tabak, Zucker und Kaffee oder baltische Leinsaat importiert.

In der Zeit zwischen Reformation und dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges nahm der mittlere Weserraum aufgrund günstiger Agrarkonjunkturen Anteil am allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung im Deutschen Reich. Dabei sicherten den Mindener Kaufleuten einerseits Getreideexporte nach Bremen Gewinne und einen Wohlstand, der seinen Ausdruck in zahlreichen Bauten im Stil der „Weserrenaissance“ fand. Andererseits entwickelte sich die Bierbrauerei zu einem wichtigen Exportgewerbe der Stadt. Da der Bedarf der Mindener Brauereien an Gerste und Brennholz nicht mehr aus der näheren Umgebung der Stadt gedeckt werden konnte, mussten beide Rohstoffe über die Weser importiert werden.

Stapelrecht

Im 15. Jahrhundert verlieh Kaiser Karl V. der Stadt das Stapelrecht. Das Stapelprivileg ermöglichte den Mindenern, alles Getreide, Bau- und Flößholz, welches Minden auf der Weser passierte, anzuhalten. Während der drei vorgeschriebenen Liegetage durfte das Holz oder Getreide von den Mindener Bürgern aufgekauft werden. Der Rest konnte dann von den Schiffern weiter transportiert werden.

Es kam, insbesondere mit Bremen, zu Auseinandersetzungen um die freie Weserschifffahrt. Nachdem der Mindener Rat bereits 1498 eine erste Klage gegen die Stadt Bremen vor dem Hansetag eingebracht hatte, war das gesamte 16. und 17 Jahrhundert von zahllosen Verhandlungen und Prozessen zwischen beiden Städten geprägt. Das Reichskammergericht forderte die Stadt 1614 auf, „von allen (…) Übergriffen (…) gewaltsamer Ein- und Auftreibung der Schiff, eigenwilliger Ausladung des Getreidts“ Abstand zu nehmen und die Schiffe „frei, sicher und ungehindert furüber“ fahren zu lassen. 1627 bestätigte Ferdinand II. der Stadt Minden das Stapelprivileg für „ihre threw und erwisene Standthafftigkeit, und dardurch außgestandene Kriegsbeschwärnußen“ im Dreißigjährigen Krieg."

Hatte Minden zu Beginn der Frühen Neuzeit aufgrund seines umfangreichen Transithandels und der Bierbrauerei noch zu den herausragenden westfälischen Wirtschaftszentren gehört, verlor die alte Handelsstadt im 17. Jahrhundert zunehmend an ökonomischer Bedeutung.